Die kündigung wegen krankheit ist übrigens regelmäßig ein fall für eine personenbedingte kündigung da es hierbei in der regel kein vorwerfbares verhalten gibt. Dieser artikel erklärt welche voraussetzungen dazu vorliegen müssen.
Diese muss sich auf denselben pflichtverstoß beziehen.
Verhaltensbedingte kündigung. Erfolgt die verhaltensbedingte kündigung ohne abmahnung ist dies nur dann zulässig wenn ein gravierendes fehlverhalten vorliegt. Das verhalten des mitarbeiters muss entweder den betriebsfrieden nachhaltig stören oder das vertrauensverhältnis zum arbeitgeber zerstört haben. Eine verhaltensbedingte kündigung kann nur auf ein vertragswidriges verhalten des arbeitnehmers gestützt werden.
Dabei muss es sich beim verhalten des arbeitnehmers um steuerbares und ihm vorwerfbares verhalten handeln. Der arbeitnehmer muss also gegen seine pflichten aus dem arbeitsverhältnis verstoßen haben damit eine verhaltensbedingte kündigung gerechtfertigt sein kann. Nicht jede verhaltensbedingte kündigung ist rechtmäßig.
Bei der betriebsbedingten kündigung ist der kündigungsgrund im unternehmen zu verorten. Anders sieht es aber aus wenn der krankgeschriebene durch sein verhalten während der krankheit bewusst seinen heilungserfolg und damit seine frühestmögliche arbeitsaufnahme gefährdet. Eine verhaltensbedingte kündigung ist nur dann rechtswirksam wenn dem eine abmahnung vorausgegangen ist.
Die personenbedingte kündigung ist eine möglichkeit ein arbeitsverhältnis ordentlich zu beenden. Eine verhaltensbedingte kündigung liegt vor wenn der arbeitgeber dem arbeitnehmer aufgrund eines verstoßes gegen pflichten aus dem arbeitsverhältnis kündigt. In betracht kommt sowohl ein verstoß gegen hauptleistungspflichten als auch gegen nebenpflichten.
Müssen arbeitgeber abmahnen bevor sie verhaltensbedingt kündigen. Bei personen und verhaltensbedingten kündigungen dagegen ist der arbeitnehmer gewissermaßen das problem. Die geschäfte laufen schlecht die firma muss arbeitsplätze abbauen.
Beteiligen sie sich aktiv am mobbing eines kollegen oder vorgesetzten kann das eine straftat darstellen und mit einer verhaltensbedingten kündigung geahndet werden. Darüber hinaus kann auch die störung des betriebsfriedens die verhaltensbedingte kündigung rechtfertigen. Lesen sie hier was eine verhaltensbedingte kündigung ist und wie sie ihre rechte bei einer verhaltensbedingten kündigung erfolgreich durchsetzen.
Chefs sind grundsätzlich nicht verpflichtet mitarbeiter abzumahnen bevor sie ihnen verhaltensbedingt kündigen.
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